Vorteile als Selbstzahler

Sie haben eine geringe Wartezeit und bekommen umgehend Hilfe.

Es besteht die Möglichkeit die entsprechenden Kosten der Therapie als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen.

Sie erhalten keine Diagnose einer psychischen Störung, die an Ihre Krankenkasse bei einen Antrag auf Kostenerstattung weitergeben wird.

Es erfordert kein Gutachten, um einen Platz zur seelischen Genesung zu erhalten.
Termine in meiner Praxis stellen kein Hindernis für eine Verbeamtung dar. Sie können sich völlig sicher sein, dass in keinster Weise Daten weitergegeben werden, die sich negativ auf Ihre Beamtenlaufbahn auswirken.

Keine Nachteile bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung oder Lebensversicherung, da Diagnosen und Vermerke nicht vom Versicherer bei mir abgefragt werden können.

Bei einer Selbstzahler-Therapie entfällt die Zweijahres-Sperrfrist. Diese kommt beispielsweise zum tragen bei einer abgeschlossenen oder abgebrochenen Therapie und kann dazu führen, dass man zwei Jahre warten muss, um wieder kassenzugelassene Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können.
Sie erhalten Therapieunterlagen, Arbeitsblätter, Handouts und Selbsttests kostenfrei, entweder in Form von pdfs oder ausgedruckt kostenlos zur Verfügung gestellt.
Sie sind nicht Patient, sondern Klient in meiner Praxis: das bedeutet, wir arbeiten immer auf Augenhöhe und erhalten von mir immer individuelle, auf Sie zugeschnittene Arbeits- und Zusatzmaterialien. Dazu gehören auch individuelle, für Sie passende Entspannungs- oder Achtsamkeitsübungen für Zuhause.
Sie sind einzigartig: Das bedeutet, dass jede meiner Therapiestunden immer sorgfältig vorbereitet ist. Sie und Ihr Anliegen bestimmen das Tempo.